AllgemeineGeschäftsbedingungen.

Gültig für alle Zertifizierungsdienstleistungen der SGZ AG.
Stand: April 2026

AGB als PDF herunterladen SGZ AG — Allgemeine Geschäftsbedingungen, Version 1.0, April 2026
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Version 1.0 · Gültig ab 1. April 2026 · Ersetzt alle früheren Fassungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der SGZ AG - Schweizer Gesellschaft für Zertifizierungen (nachfolgend «SGZ») und dem Auftraggeber (nachfolgend «Kunde») über Auditing-, Zertifizierungs- und damit zusammenhängende Dienstleistungen.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn SGZ diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SGZ oder durch die beidseitige Unterzeichnung eines Angebots zustande.
  2. Umfang, Geltungsbereich und Zeitplan des Zertifizierungsverfahrens werden im Angebot festgehalten. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

§ 3 Leistungen von SGZ und Auditoren

  1. SGZ führt Audits nach den jeweils gültigen ISO-Normen durch und trifft Zertifizierungsentscheide unabhängig und ohne Einflussnahme durch den Kunden oder Dritte.
  2. Die Audits werden von qualifizierten Auditoren durchgeführt. SGZ stellt deren fachliche Eignung sicher.
  3. Der Kunde kann berechtigte Einwände gegen vorgeschlagene Auditoren geltend machen. SGZ entscheidet darüber nach pflichtgemässem Ermessen und benennt bei begründetem Einwand eine Alternative.
  4. SGZ stellt ein Zertifikat aus, sofern die Anforderungen der Norm nachweislich erfüllt sind.

§ 4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt SGZ alle notwendigen Informationen, Dokumente und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung und benennt eine verantwortliche Ansprechperson.
  2. Der Kunde informiert SGZ unverzüglich über wesentliche Änderungen, die den Geltungsbereich des Zertifikats oder das Managementsystem betreffen.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass relevante Mitarbeitende während der Audits zur Verfügung stehen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, festgestellte Abweichungen innerhalb der vereinbarten Fristen zu beheben und SGZ den Nachweis darüber zu erbringen.

§ 5 Zertifikat, Nutzungsrechte und Suspendierung

  1. Das Zertifikat verbleibt im Eigentum von SGZ und wird dem Kunden für die Dauer seiner Gültigkeit zur Nutzung überlassen. Der Kunde darf das Zertifikat und das SGZ-Zertifizierungszeichen im geschäftlichen Verkehr gemäss den Nutzungsrichtlinien von SGZ verwenden.
  2. Eine missbräuchliche oder irreführende Verwendung ist untersagt; SGZ behält sich rechtliche Schritte vor.
  3. SGZ kann die Zertifizierung suspendieren, einschränken oder entziehen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, Abweichungen nicht fristgerecht behoben werden oder ein schwerwiegender Verstoss vorliegt. Der Kunde wird vorab informiert, ausser wenn sofortiges Handeln geboten ist.
  4. Bei Suspendierung, Einschränkung oder Entzug hat der Kunde die Nutzung des Zertifikats und des SGZ-Zeichens unverzüglich einzustellen.

§ 6 Aufrechterhaltung der Zertifizierung

  1. Die Zertifizierung wird im 3-Jahres-Zyklus aufrechterhalten: Überwachungsaudits in Jahr 1 und 2, Rezertifizierungsaudit in Jahr 3.
  2. Der Kunde ermöglicht die Überwachungsaudits zum vereinbarten Zeitpunkt. Werden diese ohne triftigen Grund verweigert oder wiederholt verschoben, ist SGZ berechtigt, die Zertifizierung zu suspendieren.

§ 7 Entgelt und Zahlungsbedingungen

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Alle Preise in CHF, zuzüglich Reisespesen und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. Rechnungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 5 % p.a. geschuldet; SGZ kann weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen.
  3. Bei Absage oder Verschiebung eines Audittermins durch den Kunden mit weniger als 10 Arbeitstagen Vorlaufzeit kann SGZ einen angemessenen Kostenersatz in Rechnung stellen.

§ 8 Vertraulichkeit

  1. SGZ behandelt alle im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens erlangten Informationen vertraulich und gibt diese nicht ohne schriftliche Zustimmung des Kunden an Dritte weiter.
  2. Ausgenommen sind gesetzliche Offenlegungspflichten sowie Informationen, die SGZ auf begründete Anfrage einer Behörde oder Aufsichtsstelle offenlegen muss.
  3. Die Tatsache der Zertifizierung sowie der Geltungsbereich des Zertifikats gelten als öffentliche Information und können von SGZ publiziert werden.

§ 9 Haftung

  1. SGZ haftet nur für direkte Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden, und beschränkt auf den im betreffenden Auftrag vereinbarten Gesamtbetrag.
  2. Für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Ein erteiltes Zertifikat begründet keine Garantie für die Fehlerfreiheit der zertifizierten Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse des Kunden.

§ 10 Beschwerden und Einsprüche

  1. Beschwerden gegen Entscheide von SGZ sind schriftlich innerhalb von 30 Tagen einzureichen. SGZ behandelt Beschwerden in einem dokumentierten Verfahren und strebt eine Beilegung innert 60 Tagen an.
  2. Einsprüche gegen Auditbefunde sind während des Audits oder unmittelbar danach gegenüber dem Auditor oder der Auditteamleitung geltend zu machen.

§ 11 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Der Vertrag läuft über den vereinbarten 3-Jahres-Zyklus und verlängert sich automatisch, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
  2. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

  1. Diese AGB unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich; SGZ ist zudem berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu belangen.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.
  3. SGZ behält sich vor, diese AGB mit angemessener Vorankündigung anzupassen. Die aktuelle Fassung ist auf sgz.swiss/agb abrufbar.
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